Autofahrer, die noch einen grauen oder pinkfarbenen Führerschein ihr Eigen nennen, sind auf den oft schon vor Jahrzehnten ausgestellten Dokumenten in der Regel nur noch schwer oder gar nicht mehr zu erkennen. Damit bei der nächsten Verkehrskontrolle dieses Problem nicht mehr auftaucht, müssen gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG alle Führerscheine für Autos und Motorräder, deren Ausstellung vor dem 19. Januar 2013 erfolgt ist, umgetauscht werden.
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er Bundesrat hat jetzt einen Zeitplan für den Umtausch vorgelegt. Die Bundesregierung muss ihn jedoch noch umsetzen. Betroffen sind allein in Deutschland gut 43 Millionen Führerscheinbesitzer.
Sicherheit geht vor?
Die Europäische Union begründet diese Maßnahme mit einer höheren Fälschungssicherheit der Führerscheine. Da in der gesamten EU einheitliche Dokumente gelten, würde die Polizei gültige Fahrerlaubnisse daher schneller erkennen, so ein EU-Vertreter. Um Missbrauch zu unterbinden, ist es geplant, alle Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen.
Welche Führerscheine vom Umtausch betroffen sind
Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie ohnehin nur 15 Jahre gültig sind. Anschließend müssen sie verlängert werden. Da es sich lediglich um den Umtausch des Dokuments handelt, ist es nicht notwendig, die Führerscheinprüfung zu wiederholen. Ärztliche oder andere Untersuchungen sind zum Umtauschzeitpunkt ebenfalls nicht erforderlich. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.
Wer die Frist verstreichen lässt und weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro. Eine Straftat liegt vor, wer nach der Umtauschfrist weiterhin seinen alten Lkw- oder Bus-Führerschein nutzt.
Führerschein Umtausch in Staffeln
Damit der Umtausch auf den Führerscheinstellen nicht chaotisch verläuft, sind die Fristen gestaffelt. Bei Fahrerlaubnissen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, entscheidet das Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Den Anfang machen die Jahrgänge von 1953 bis 1958, die ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2022 getauscht haben müssen. Bei Führerscheinen, deren Ausstellung ab 1999 erfolgt ist, richtet sich die Umtauschfrist nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr. So müssen diejenigen, die ihren Führerschein zwischen 1999 und 2001 erworben haben, diesen bis zum 19. Januar 2026 umtauschen.
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