Das neue Jahr bringt einige Änderungen im Gesundheitssystem mit sich. Patienten, Ärzte und Apotheker müssen sich 2020 auf eine Reihe von Neuerungen einstellen.
Termine
Die Notdienstnummer 116 117 ist bundesweit gültig. Bislang erhielten Patienten dort bei vorliegender Überweisung Unterstützung bei ihrer Suche nach einem Facharzttermin. Künftig helfen die Terminservicestellen zudem in Notfällen, etwa an Wochenenden, und vermitteln Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser. Die Nummer ist 24 Stunden täglich sowie 365 Tage im Jahr erreichbar. Darüber hinaus soll die Terminbuchung künftig auch online möglich sein.
Masernimpfpflicht
Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern belegen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Ohne Masernimpfung ist der Besuch einer Kita beziehungsweise Schule unmöglich. Für Kinder, die bereits in einer der genannten Einrichtungen betreut werden, müssen Eltern bis zum 31. Juli 2021 einen Impfnachweis vorlegen. Ansonsten drohen Geldbußen von bis zu 2500 Euro. Die Impfpflicht gilt ebenfalls für alle Mitarbeiter, etwa Lehrer, Erzieher und Pflegekräfte. Von der Impfung gegen Masern sind auch Beschäftigte sowie Bewohner von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften betroffen.
Gesundheits-Apps
Apps sind für viele aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Künftig haben Ärzte die Möglichkeit, Gesundheits-Apps für das Handy auf Rezept zu verschreiben. Die Krankenkassen erstatten anschließend den Betrag. Alle Programme werden zuvor durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz überprüft. Zu den Gesundheits-Apps zählen etwa Rückenschule, digitale Tagebücher für Diabetiker oder auch Programme für Tinnitus- und Depressionspatienten.
Online-Sprechstunde
Die Digitalisierung macht auch vor den Arztpraxen nicht Halt. Künftig dürfen Mediziner auf ihrer Website über Videosprechstunden informieren und diese anbieten.
Apotheken
Apotheker erhalten ab 2020 eine bessere Vergütung für Not- und Nachtdienste. Chronisch Kranke oder Pflegebedürftige können von ihrem Arzt eine sogenannte Wiederholungsverordnung erhalten. Sie ermöglicht es Patienten, direkt in die Apotheke zu gehen, um dort ein bestimmtes Medikament ohne den Besuch einer Sprechstunde noch einmal zu bekommen, und zwar bis zu viermal.
Zahnersatz
Der Zuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz steigt ab Oktober 2020 von 50 auf 60, mit Bonusheft sogar auf bis zu 75 Prozent. Weiterhin gilt, dass Patienten, die mehr als die Regelversorgung möchten, zwar den Festzuschuss ebenso erhalten, Mehrkosten, etwa für Zahnersatz mit Keramik oder für Implantate, jedoch selbst tragen müssen.
Krankenkassenbeitrag
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent anheben. Von dieser Regelung haben 18 der gesetzlichen Krankenkassen Gebrauch gemacht und ihren individuellen Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel erhöht.
Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.
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