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ie ab dem 01.01.2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen bewirkt eine Vielzahl von Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Aktien. Die wichtigsten Änderungen durch die Einführung der Abgeltungsteuer auf Aktien sind folgende. Gewinne resultierend aus dem Verkauf von Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, sind steuerfrei wenn die 1-jährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Bei Nichteinhaltung unterliegen die Gewinne der allgemeinen Einkommensteuer. Gewinne resultierend aus dem Verkauf von Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, sind abgeltungsteuerpflichtig, egal wie lang die Haltedauer war.
Verluste resultierend aus dem Verkauf von Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, können bis 2013 mit Gewinnen aus Kapitalanlagen aufgerechnet werden. Verluste resultierend aus dem Verkauf von Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Ab dem 01.01.2009 unterliegen sämtliche Einkünfte aus Dividenden der Abgeltungsteuer.
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