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Aktenvernichter vernichten sorgfältig die sensiblen Daten

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Sensible Dokumente, wie Adressdaten, Verträge oder Personalakten, sollten nicht ohne erheblichen Grund länger aufbewahrt werden oder sorglos in den Papierkorb geworfen werden. Diese Daten sollten von einem Aktenvernichter vernichtet werden, sodass sie für Dritte unbrauchbar sind. Mittlerweile können viele Aktenvernichter Heftklammern, Disketten, Kreditkarten oder auch CDs/DVDs problemlos vernichten. Aktenvernichter können in nahezu jedem Bereich eingesetzt werden. Sie gelten im Büro und im privaten Bereich gleichermaßen als wichtiges Arbeitsutensil.


Aktenvernichter können unterschiedliche Schneidwerke haben. Auf der einen Seite gibt es Aktenvernichter mit Streifenschnitt und auf der anderen Seite hat man die Wahl einen Aktenvernichter mit Kreuzschnitt/Partikelschnitt zu wählen. Das aus zwei gegenläufigen Wellen bestehende Schneidwerk eines Aktenvernichters mit Streifenschnitt besitzt scharfkantige Räder, die ineinandergreifen und die Streifenbreite der zerkleinerten Dokumente beeinflussen. Das Schneidwerk von den Aktenvernichtern mit Kreuzschnitt/Partikelschnitt besitzt ebenfalls kleine Räder, die mit zusätzlichen Metallkanten versehen sind. Aktenvernichter mit Kreuzschnitt weisen meist eine höhere Sicherheitsstufe auf und sind daher besonders für Unternehmen geeignet.


Insgesamt gibt es laut DIN 32757 fünf Sicherheitsstufen. Aktenvernichter mit der fünften Stufe werden aber in normalen Büros oder privat nicht genutzt. Die erste Sicherheitsstufe erlaubt eine maximale Breite der Streifen von 12 mm und die Nachbildung des Dokuments ohne erheblichen Zeitaufwand und sonstige Hilfsmittel. Sicherheitsstufe zwei eignet sich ideal für interne Dokumente. Das Nachbilden des Dokuments, das eine Streifenbreite von 6 mm aufweist, hat einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, sodass man Hilfsmittel und viel Zeit benötigt. Die dritte Sicherheitsstufe vernichtet sensible Dokumente auf eine Streifenbreite von 2 mm, was die Reproduktion ohne Hilfe anderer Personen nahezu unmöglich macht.


Aktenvernichter mit der vierten Sicherheitsstufe zerkleinern ein A4-Blatt in 2000 einzelne Teile, was eine Partikelgröße von 2 mm x 15 mm ausmacht. Die fünfte und letzte Sicherheitsstufe wird ausschließlich in Behörden verwendet. Hierbei wird ein A4-Blatt in 7000 Einzelteile geschreddert, was eine Reproduktion unmöglich macht.

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