Seit 1934 ist in Deutschland Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. Dies gilt auch für eine Reihe anderer Staaten, darunter Österreich, Schweiz und Madagaskar. Hierzulande ist der Tag aber auch als „Vatertag“ und „Herrentag“ bekannt. Doch wie kam es dazu?
V
äter und andere Männer: An jedem 39. Tag nach Ostersonntag feiern Christen, dass der auferstandene Christus in Anwesenheit seiner Jünger in den Himmel entschwunden ist. Doch während Gläubige den Gottesdienst besuchen, ziehen Gruppen von Männern mit einem Bollerwagen voller Alkoholika durch die Lande und feiern feucht-fröhlich den freien Tag. Anders als die Bezeichnung „Vatertag“ vermuten lässt, haben die Teilnehmer nicht alle Kinder. Treffender ist daher der vor allem in Ostdeutschland bekannte Begriff „Herrentag“ oder „Männertag“.
Der Zusammenhang zwischen Himmelfahrt und Vatertag lässt sich nicht so einfach herstellen. Die Ursprünge liegen eher im Ungefähren. So gehen einige davon aus, dass die Ausflüge, ob per pedes oder mit dem Fahrrad, sich auf die Apostelprozession zurückführen lassen, bei der die Jünger Jesu zum Ölberg zurückkehrten, wie im Evangelium nach Matthäus geschrieben steht.
Bittprozessionen mit Alkohol
Andere Theorien besagen, dass ein Bezug zu Bittprozessionen besteht, bei denen Gläubige an Himmelfahrt um die Felder zogen und um reiche Ernte baten. Überlieferungen aus dem 16. Jahrhundert belegen, dass die Teilnehmer an den sogenannten Flurumgängen in großem Maßstab geistigen Getränken zusprachen.
Die heute bekannten „Herrentouren“ finden sich in ähnlicher Form erstmals im 19. Jahrhundert. Frauen waren schon damals nicht willkommen. Besonders aus dem Berliner Raum stammen zahlreiche Geschichten und Anekdoten, die sich um Gruppen alleinstehender Männer ranken, die am Himmelfahrtstag angeheitert die Umgebung unsicher machten. Da der Tag, vor allem seit er arbeitsfrei ist, im Frühling liegt und in der Regel mit schönem Wetter begeistert, ist er wie geschaffen für gemütliche Ausflüge mit geselligem Beisammensein.
Gesamtdeutsches Phänomen
Während in der Bundesrepublik Himmelfahrt seit Gründung des Staates gesetzlicher Feiertag ist, durften die Männer in der DDR offiziell nur bis 1966 (und noch einmal 1990) durch die Republik ziehen. Dennoch nutzten viele die Möglichkeit, dass Angehörige christlicher Glaubensgemeinschaften von ihrem Arbeitgeber frei bekommen konnten. So stand einer „Herrentagspartie“ nichts im Wege.
Marco Schmitz
Beschäftigt sich mit vielen Themen des Internets. Er schreibt bereits seit einigen Jahren Artikel mit dem Themenschwerpunkt: Aktuelles Zeitgeschehen und Technik. Schreibt seit dem 17.08.2012 für diese WissenOnline.
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